Das Projekt für die Energiezukunft in Stapelfeld.
Stapelfeld, zwischen Hamburg und Ahrensburg in Schleswig-Holstein gelegen, ist ein beliebtes Wohngebiet, das die Vorteile von Arbeit und Erholung vereint. Stapelfeld ist einerseits attraktiver Wirtschaftsstandort und anderseits Naherholungsgebiet mit zahlreichen Naturschutzgebieten. Hier gilt es also, besonders auf die Umwelt zu achten und gleichzeitig nahezu einer Million Menschen in der Metropolregion Hamburg Entsorgungs- und Versorgungssicherheit zu bieten. Dafür haben die Hansestadt sowie die Kreise Stormarn und das Herzogtum Lauenburg 1979 in Stapelfeld eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Betrieb genommen. Im Jahr 2003 wurde das Müllheizkraftwerk (MHKW) Stapelfeld in die heutige EEW Energy from Waste-Gruppe eingegliedert.
Um den Standort für die Zukunft zu stärken und fortzuentwickeln, verfolgen wir in Stapelfeld aktuell zwei Zukunftsprojekte:
Die jetzige Müllverbrennungsanlage wurde 1979 in Betrieb genommen. Der technische Fortschritt ermöglicht es heute, mit deutlich höherer Effizienz Energie aus Abfall zu gewinnen: So können wir mit der neuen Anlage viel mehr Energie – also Strom und Wärme – aus dem Abfall gewinnen als bisher. Ein Gewinn für die Umwelt.
Zum anderen verlangen veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, die Verwertung von Klärschlamm neu zu gestalten. Dies führt für viele Kommunen in der Region zu unmittelbarem Handlungsdruck. Mit einer neuen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage machen wir aus der heutigen Schadstoff- und Gefahrenquelle Klärschlamm eine wertvolle Ressource und Energiequelle.
Das architektonische Konzept für die Energiezukunft in Stapelfeld
Kern des Designkonzeptes ist der Dreiklang aus "Grüner Energie", "Energieeffizienz" und "Transparenz". Dem folgend, steht der mit einem 'vertikal garden' verkleidete grün bemooste Bunker für den Anteil von 50 Prozent Biomasse im Abfall. Energie in Form von Strom und Fernwärme, die aus diesem Anteil gewonnen wird, ist "Grüne Energie".
Die Solarpanele an Ost-, West- und Südseite des Kesselhauses spiegeln die Energieeffizienz unserer Anlage nach außen wider und geben deutlich zu erkennen, was drinnen Programm ist: Ein hochmoderner und effizienter Kessel für mehr Energy from Waste.
Transparenz ist Prinzip: Krönender Abschluss ist die verglaste Rauchgasreinigung. Das mehrstufige Filtersystem sorgt dafür, dass die Anlage höchsten Ansprüchen an die Luftreinhaltung gerecht wird und sie strengste Grenzwerte weit überdurchschnittlich bis an die Grenze der Nachweisbarkeit unterschreitet. Eine Emissionstafel an der Zufahrt zur Anlage informiert zusätzlich über die aktuellen Emissionswerte, die zudem permanent und in Echtzeit an die Überwachungsbehörde gesendet werden.
Der Zeitplan für die Energiezukunft in Stapelfeld.
EEW führt seit 2017 Voruntersuchungen für die beiden Bauprojekte in Stapelfeld durch. Ende März 2018 hat die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) als Teil des öffentlichen Verfahrens einen Scoping-Termin durchgeführt. Zu diesem Termin wurden zahlreiche Behörden und Verbände eingeladen, darunter auch mehrere Naturschutzverbände.
Im Herbst 2018 hat EEW den offiziellen Genehmigungsantrag beim LLUR eingereicht. Im Dezember 2019 sind die Einwendungen erörtert worden.
Im Laufe des Jahres 2020 hat EEW damit begonnen, die Genehmigungsanträge für beide Vorhaben in einigen Punkten zu überarbeiten. Am 01.12.2020 sind die überarbeiteten Genehmigungsanträge als Änderung zu dem seit 2019 laufenden Genehmigungsverfahren formal an die Genehmigungsbehörde übermittelt worden.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurden die Genehmigunsanträge erneut ausgelegt.
Am 09. November 2022 fand die Grundsteinlegung statt.
Der Baufortschritt von Baubeginn bis Fertigstellung.
Transparent zu informieren heißt auch, Einblicke in das Baugeschehen ermöglichen. Jeden Tag zeigt EEW neue Bilder und erlaubt so mitzuverfolgen, wie der Neubau des Müllheizkraftwerkes (MHKW) als Ersatz der Bestandsanlage und der Neubau der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage wächst.
Das Müllheizkraftwerk Stapelfeld ist eine von derzeit 17 EEW-Anlagen in Deutschland und im benachbarten Ausland. EEW Energy from Waste ist 148 Jahre nach seiner Gründung Deutschlands führendes Unternehmen in der Erzeugung von Strom und Wärme durch die thermische Abfallverwertung. Wir planen, bauen und betreiben seit rund 30 Jahren thermische Abfallverwertungsanlagen, die technisch und ökologisch auf dem neuesten Stand sind und die europaweit Standards setzen. Im Umfeld unserer Anlagen, die sich durch niedrige Emissionen, hohe Effizienz und vorbildliche Arbeitssicherheit auszeichnen, entstehen neue Unternehmen und damit neue Arbeitsplätze. Gleichzeitig profitieren Verbraucher und umliegende Industriebetriebe von der Nutzung der umweltschonend erzeugten Energie.
Die thermische Abfallverwertungsanlage in Stapelfeld wurde 1979 von der Hansestadt Hamburg sowie den Kreisen Stormarn und dem Herzogtum Lauenburg in Betrieb genommen und ist seit 2003 Teil der heutigen EEW Energy from Waste-Gruppe.
Heute werden hier jährlich umweltfreundlich 136.000 Megawattstunden Strom erzeugt – das entspricht dem Elektrizitätsbedarf von über 39.000 Haushalten in der Region. Die 254.000 Megawattstunden produzierte Fernwärme kommen Haushalten ebenso wie Gewerbegebieten sowie dem angrenzenden Hallenschwimmbad zugute. Dafür werden pro Jahr in Abhängigkeit vom Durchschnittsheizwert der Anlieferungen 320.000 – 350.000 Tonnen Abfall aus der Umgebung sicher und emissionsarm verwertet. So sichert EEW in Stapelfeld die umweltfreundliche Entsorgung von Abfällen überwiegend aus dem Südosten Schleswig-Holsteins und der Hansestadt Hamburg.
Auch als Auftraggeber für die regionale Wirtschaft mit rund 250 Lieferanten aus der Region, als Arbeitgeber und als Gewerbesteuerzahler kommt EEW in Stapelfeld eine große Bedeutung zu. EEW arbeitet in Stapelfeld mit rund 250 regionalen Lieferanten zusammen, beschäftigt derzeit rund 70 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ist zudem als Ausbildungsbetrieb tätig.
Mehr Informationen über EEW Energy from Waste finden sie auf unserer Unternehmens-Website.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Verordnungen finden Sie auf
www.wegweisende-klaerschlammverwertung.de
Die MVA Stapelfeld erzeugt derzeit jährlich ca. 136.000 Megawattstunden elektrische Energie und 254.000 Megawattstunden Fernwärme. Dazu werden täglich 1.400 Tonnen Abfall angeliefert, die bei Mindesttemperaturen von 850 °C verbrannt werden.
Das neue Müllheizkraftwerk wird deutlich effizienter arbeiten als die fast 40 Jahre alte Bestandsanlage: Die Fernwärmeabgabe kann auf bis zu 400.000 Megawattstunden erhöht werden. Die Stromeinspeisung wird sich mehr als verdoppeln.
So funktioniert das Verfahren der thermischen Abfallverwertung in Stapelfeld.
Der angelieferte Abfall wird in Stapelfeld zunächst in einem Abfallbunker mit einem heutigen Fassungsvermögen von circa 6.000 Tonnen gesammelt und anschließend in den Aufgabetrichter gegeben. Von dort gelangt er auf den Feuerungsrost der beiden Verbrennungslinien. Enthaltene Schadstoffe werden bei einer Mindesttemperatur von 850 °C sicher zerstört. Die Rauchgase strömen mit einer Temperatur von circa 220 °C direkt in die mehrstufige Rauchgasreinigung. Alle Daten werden direkt und in Echtzeit an die zuständigen Aufsichtsbehörden übertragen; ein Überschreiten der Werte führt zum Abschalten der Anlage.
Die geplante Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage.
Die geplante Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Stapelfeld hat eine Kapazität von 32.500 t TS/Jahr und wäre damit in der Lage, fast die Hälfte des jährlich in Schleswig-Holstein anfallenden Klärschlamms zu verwerten. Das eingesetzte Wirbelschichtverfahren hat sich in den vergangenen Jahren als die am besten geeignete Technik zur Phosphorrückgewinnung durchgesetzt.
Auf dem neuesten Stand der Technik. Die Rauchgasreinigung in Stapelfeld.
Die mehrstufigen Rauchgasreinigungsanlagen sind bereits heute ein wesentlicher Bestandteil der MVA Stapelfeld. Auch aufgrund regelmäßiger Nachrüstungen entsprechen sie dem besten verfügbaren Stand der Technik. Die gesetzlichen Anforderungen sowie die weitaus schärferen Genehmigungswerte werden deutlich unterschritten.
EEW hat sich dazu verpflichtet, dass die bisherigen tatsächlichen und im bundesweiten Vergleich sehr guten Emissionswerte der bestehenden MVA auch von der neu zu errichtenden Anlage eingehalten werden. Diese Vereinbarung zu den Emissionswerten wurde mit den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn getroffen.
Mit den Bauprojekten in Stapelfeld sichert EEW die Bereitstellung von Strom und Fernwärme für die Region und bietet Kommunen und Unternehmen langfristig Entsorgungssicherheit für ihre Abfälle. Nach Inbetriebnahme des neuen MHKW wird die bestehende Anlage zurückgebaut.
Die Neubauprojekte dienen der langfristigen Standortsicherung für EEW in Stapelfeld und sichern Arbeitsplätze. Zudem bleibt EEW der Gemeinde als Gewerbesteuerzahler erhalten.
Das neue Müllheizkraftwerk wird deutlich effizienter arbeiten als die bestehende Anlage: Bei gleicher Kapazität ist die thermische Leistung mehr doppelt so hoch und die Stromeinspeisung steigt von 90.000 auf 200.000 Megawattstunden pro Jahr.
Durch die energetische Nutzung von Abfall wird der Einsatz von Primärenergie-trägern wie Kohle, Gas und Öl vermieden und die CO2-Bilanz entlastet. Im Abfall enthaltene Schadstoffe werden im Verbrennungsprozess entweder zerstört oder dem Stoffkreislauf entzogen.
Mit der führenden Technik der Klärschlamm-Monoverbrennung kann die knappe Ressource Phosphor in nachgelagerten Verfahren zu mehr als 90 Prozent zurückgewonnen werden – ein wichtiger Beitrag zum Ressourcenschutz.
Schleswig-Holsteins Klärschlamm wird nach wie vor zum Großteil auf Äckern entsorgt. Auch deswegen ist das Grundwasser besonders nitratbelastet. Die Alternative thermische Verwertung sorgt dafür, dass weniger Nitrat und Schadstoffe ins Grundwasser gelangen. EEW trägt so zum Umweltschutz und stabilen Trinkwassergebühren bei.
Die oft über Jahrzehnte gewachsene Partnerschaft mit Kommunen ist eine der wesentlichen Säulen von EEW. Die EEW-Gruppe bezieht heute 40 Prozent der Gesamtabfallmenge aus Geschäftsbeziehungen mit 59 Landkreisen und Verbänden. Unsere Partner wissen, dass sie sich auf uns verlassen können.
Die Verkehrsbelastung durch die Anlieferung von Abfällen richtet sich nach der Abfallstruktur und dem Fassungsvermögen der Fahrzeuge.
Warum kann EEW auf die Umsetzung einzelner BVT-Schlussfolgerungen verzichten?
Die BVT-Schlussfolgerungen gelten für 27 Mitgliedstaaten der EU mit jeweils unterschiedlich stark ausgeprägten Umweltstandards. In Deutschland sind bereits viele in den Schlussfolgerungen enthaltene Standards in Gesetzen, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerken umgesetzt, die Zielsetzungen der BVT-Schlussfolgerungen damit erfüllt. Aus diesem Grund kann für einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) auch nur der Teil der BVT-Schlussfolgerungen Gegenstand der Verfahrens sein, die nach Maßgabe dieses Gesetzes umzusetzen sind. Weitere BVT-Schlussfolgerungen setzt EEW bereits auf anderer Grundlage um. So ist EEW in Stapelfeld bereits heute zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und hat gemäß ISO zertifizierte und extern überwachte Managementsysteme für Umwelt (ISO 14001), Qualität (ISO 9001), Energie ( ISO 50001) sowie Arbeits- und Anlagensicherheit (ISO 45001) eingeführt.
Was ist unter bestverfügbarer Technik (BVT) zu verstehen?
Kurz gesagt legt der Standard der bestverfügbaren Technik (BVT) innerhalb der EU Umweltstandards für emissionsmindernde Technik fest. In sogenannten BVT-Merkblättern werden für verschiedene Branchen – so auch für die thermische Abfallbehandlung – die zugehörigen Techniken, Anforderungen an die Emissionen einer Anlage und Betriebsbedingungen sowie alle relevanten organisatorischen Aspekte des Betriebes von Industrieanlagen auf einem möglichst hohen Umweltschutzniveau dargestellt. Ferner definieren die BVT-Merkblätter EU-weit verbindliche Emissionsbandbreiten.
Die BVT-Merkblätter werden in einem durch die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) festgelegten Prozess erarbeitet und novelliert. Die Schlussfolgerungen zur bestverfügbaren Technik wurden zuletzt am 3. Dezember 2019 novelliert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie sind im Gegensatz zu den BVT-Merkblättern rechtsverbindlich und als sogenannter EU-Durchführungsbeschluss von den EU-Mitgliedstaaten mit der Veröffentlichung verbindlich umzusetzen. BVT-Schlussfolgerungen gelten für neue Anlagen unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende Anlagen spätestens nach vier Jahren. Sie enthalten neben den oben genannten Emissionsbandbreiten und den dazugehörigen Emissionsminderungstechniken verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen.
Im Deutschen sind die englischen Bezeichnungen für BVT-Merkblätter - BREF (Best Available Techniques Reference Document) und für die BVT-Schlussfolgerungen – BAT Conclusion (Best Available Technique Conclusion) ebenfalls üblich und werden synonym verwendet.
Wird EEW die novellierten BVT-Schlussfolgerungen für den beantragten Ersatzneubau der MVA Stapelfeld und den Neubau einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage anwenden?
EEW hat von Beginn der Planungen an betont, für beide Vorhaben den Umweltstandard der bestverfügbaren Technik (BVT) anzuwenden. Die Planungen für genehmigungsbedürftige Neubauvorhaben erfolgen jedoch immer auf Basis der zum Planungszeitpunkt gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Neue BVT-Schlussfolgerungen hatte die Europäische Union zuletzt am 3. Dezember 2019 in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Diese konnten noch nicht Grundlage für die Genehmigungsplanung sein, weil EEW die Genehmigungsanträge für beide Vorhaben bereits mehr als ein halbes Jahr vor dieser Veröffentlichung bei der Genehmigungsbehörde eingereicht hatte. Insofern war BVT im Genehmigungsantrag zwar berücksichtigt, der Antrag musste aber hinsichtlich drei von der Novelle betroffener und für das Verfahren relevante Emissionsparameter überarbeitet werden.
Welche Emissionen gehen von der Anlage aus?
EEW verfügt über ein Höchstmaß an technologischer Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung in der Erzeugung umweltfreundlicher Energie aus der Abfallverbrennung.
Die Emissionen des Müllheizkraftwerks Stapelfeld werden regelmäßig überprüft und liegen schon heute in allen Bereichen weit unter den erlaubten Werten. Alle Emissionswerte werden online, also unmittelbar an die zuständigen Genehmigungsbehörden übertragen und dort geprüft.
An diesen Standards lassen wir uns messen und werden auch bei den beiden Neubauprojekten die gesetzlichen Anforderungen sowie die weitaus schärferen Genehmigungswerte an die Rauchgasreinigung deutlich unterschreiten.
Über welche Kapazitäten werden der Ersatzneubau des MHKW und die künftige KVA verfügen?
EEW plant – auch im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens – mit folgenden tatsächlichen Kapazitäten:
Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen müssen Genehmigungsanträge von anderen Rahmenbedingungen ausgehen, die allerdings keinen Einfluss auf die tatsächlich durchgesetzten Mengen in den Anlagen haben.
Das Immissionsschutzrecht schreibt vor, alle notwendigen Untersuchungen und Gutachten auf eine theoretische Maximalkapazität auszulegen. Bei dieser theoretischen Maximalkapazität werden geplante (z. B. Wartungen) oder ungeplante (z. B. Ausfälle) Stillstände der Anlagen nicht berücksichtigt. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Genehmigung zudem zusätzlich auf Basis eines sog. 110%igen (MHKW) bzw. 115% (KVA) Lastfalls. Hintergrund ist, dass beispielsweise sicherheitsrelevante Bauteile auf diese theoretischen Extremfälle ausgelegt werden müssen, ohne dass diese im Regelbetrieb realistisch sind.
Diese Gesetzlichen Rahmenbedingungen, immissionsschutzrechtlich vorgegeben, führen damit zu theoretischen Durchsatzmengen, die in der Praxis nie erreicht werden (MHKW: 433.620 Tonnen pro Jahr, KVA: 188.890 Tonnen Originalsubstanz pro Jahr).
Vor dem offiziellen Genehmigungsverfahren hat sich EEW mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg im Rahmen einer rechtlich bindenden Vereinbarung dazu verpflichtet, eine Kapazität für die Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage von 35.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr nicht zu überschreiten. Mit dem Sicherheitspuffer von 2.500 Tonnen pro Jahr können – bspw. bei Ausfällen anderer Anlagen in der Region – kurzzeitig etwaige Kapazitätsengpässe bei der Klärschlammverwertung in der Region ausgeglichen werden.
Wird sich durch die Anlagen eine Geruchsbelästigung für die Anwohner ergeben?
Nein, denn alle Kraftwerke von EEW basieren auf modernster Technologie und sind mit Abluftanlagen ausgestattet die dafür sorgen, dass von dem Betrieb der Anlagen keine relevante Geruchsbelästigung ausgeht. Die Anlieferung der Abfälle und des Klärschlamms erfolgt in einen Abfallbunker mit Unterdruck, der verhindert, dass Gerüche nach außen dringen.
Wie wird die Öffentlichkeit beteiligt? / Wie transparent ist das Genehmigungsverfahren?
EEW ist es wichtig, die Bürger von Beginn an in die Planungen in Stapelfeld einzubeziehen und zu informieren.
Das Genehmigungsverfahren erfolgt nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren: Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) hat bereits im März 2018 einen Scoping-Termin durchgeführt, zu dem zahlreiche Behörden und Verbände (darunter auch Naturschutzverbände wie der NABU) eingeladen wurden. Nach Einreichung des Genehmigungsantrages wird ein ebenfalls öffentlicher Erörterungstermin festgelegt werden.
Wie ist der Ablauf des Genehmigungsverfahrens?
EEW hat im November 2018 den Genehmigungsantrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) wie geplant eingereicht, worauf sich ein circa ein Jahr dauerndes öffentliches Verfahren anschließen wird.
Ein erster Scoping-Termin, zu dem u.a. auch mehrere Naturschutzverbände eingeladen waren, hat bereits im März 2018 stattgefunden.
Die Erörterung des Antrags wird im vierten Quartal 2019 erfolgen, mit dem Erhalt der Genehmigung rechnet EEW im ersten Quartal 2021.
Werden in Stapelfeld zukünftig Abfälle und Klärschlämme aus weit entfernten Gemeinden verwertet?
Die Anlieferung der Abfälle – Hausmüll und Gewerbeabfall – erfolgt nach wie vor zum weit überwiegenden Teil aus der Region (Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn, Hansestadt Hamburg und Lübeck). Wir gehen zudem davon aus, dass auch Klärschlamm zum weit überwiegenden Teil aus Schleswig-Holstein angeliefert wird. EEW hat sich zudem dazu verpflichtet, Klärschlämme aus beiden Kreisen vorrangig zu berücksichtigen. Schon heute ist die Kapazität der künftigen Anlage am Standort Stapelfeld vertraglich zu mehr als 80 Prozent ausgelastet.
Wie viel Feinstaub wird durch den Lkw-Verkehr emittiert?
Wir erhalten die Anlieferungen von Spediteuren, die von unseren Kunden beauftragt wurden. Wir haben daher keinen Einfluss auf die technischen Anforderungen an die Transportfahrzeuge.
Wird die Umgebung durch den Bau in Mitleidenschaft gezogen?
Die beiden neue Anlagen werden neben der bestehenden Anlage auf einem Gebiet errichtet, das bereits heute zum Müllheizkraftwerk gehört. Aktuell befinden sich auf diesem Gelände Parkplätze für Mitarbeiter und Hallenbadbesucher.
Wie hoch wird der Schornstein der neuen Anlage? Welchen Einfluss hat die Schornsteinhöhe auf die Emissionen?
Der Kamin des Neubaus ist mit 63 Metern niedriger als der des bestehenden MHKW.
Die methodische Vorgehensweise der Kaminhöhenbestimmung wurde im Scoping-Termin des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) im März 2018 abgestimmt.
Gemäß TA Luft und LAI-Leitfaden wurden bei der Bestimmung der Höhe die folgenden Aspekte berücksichtigt:
Warum war der alte Kamin der ursprünglich 1979 in Betrieb genommenen MVA Stapelfeld höher:
Tatsächlich werden die Emissionswerte der Neubauanlagen in Stapelfeld so gering sein, dass der Kamin rechnerisch sogar noch deutlich niedriger sein könnte:
Die nach dem Schadstoffausstoß berechnete Kaminhöhe beträgt rund 30 Meter. Der Schornstein muss jedoch höher sein als das höchste Einzelgebäude, das Kesselhaus mit einer Höhe von 56 Metern. Alles in allem ergibt sich hieraus nach TA Luft eine Kaminhöhe von 63 Metern.
Was bedeutet die Zulassung vorzeitigen Beginns? Warum darf mit einem Anlagenbau bereits vor Erteilung einer Genehmigung begonnen werden?
Genehmigungsverfahren können sehr lange dauern. Das gilt besonders für große technische Anlagen, die in förmlichen Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit zugelassen werden. Zwar sollen solche Verfahren im Regelfall binnen sieben Monaten abgeschlossen sein, nehmen aber häufig längere Zeit in Anspruch. Gründe dafür können sein, dass zum Beispiel viele Einwendungen erhoben werden, spezielle Sachverständigengutachten angefertigt werden müssen oder weil der Umfang der Antragsunterlagen sehr groß ist. Für den Antragsteller ist es hingegen wichtig, die beantragte Anlage zügig in Betrieb nehmen zu können. Deshalb hat der Gesetzgeber im Paragraph 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Regelungen getroffen, wonach mit der Errichtung einer Anlage begonnen werden kann, noch bevor eine Genehmigung erteilt ist. Ziel der gesetzlichen Regelung ist eine möglichst zügige Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen.
Wann kann ein vorzeitiger Beginn zugelassen werden?
Das Genehmigungsverfahren muss offiziell eröffnet sein. Es muss erkennbar sein, welche Umweltauswirkungen das Vorhaben haben kann und ob, – gegebenenfalls auch mit Auflagen – sichergestellt werden kann, dass die Genehmigungsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt werden. Die Genehmigungsbehörde und die beteiligten Behörden müssen dazu die Unterlagen geprüft haben. Es dürfen sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben haben, dass einzelne Genehmigungsvoraussetzungen unerfüllbar sind. Entscheidend ist eine begründete positive Genehmigungsprognose, welche sich dann für die Erteilung der Genehmigung im weiteren Verfahren noch bestätigen muss.
Kann vorzeitiger Beginn mit öffentlichem Interesse begründet werden?
Ja, beispielsweise dann, wenn umweltfreundliche Techniken früher eingesetzt werden und dadurch das Schutzniveau für die Umwelt verbessert wird. Bei Investitionsvorhaben, die für die Versorgung der Bevölkerung eine bedeutende Rolle spielen, besteht auch ein öffentliches Interesse an einer schnellen Umsetzung (zum Beispiel Erzeugung von wichtigen Medikamenten oder Geräten für die Krankenversorgung, Sicherung der Abfallbeseitigung, Nahrungsmittelproduktion).
Kann vorzeitiger Beginn durch ein privates Interesse begründet werden?
Ja, beispielsweise dann, wenn die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ein besonderes Interesse an der schnellen Errichtung der Anlage begründen. Aber auch, wenn eine Änderung dazu dient, Abfälle zu vermeiden oder Einsatzstoffe und Energie einzusparen, möchte ein Investor den wirtschaftlichen Vorteil durch diese Effekte oft möglichst schnell erreichen.
Ist die Zulassung vorzeitigen Beginns bereits eine Genehmigung?
Nein. Die Entscheidung auf Zulassung vorzeitigen Beginns ist ein Verwaltungsakt, jedoch ausdrücklich keine Genehmigung des Vorhabens.
Welche Maßnahmen können zugelassen werden?
Nach Paragraph 8a Absatz 1 BImSchG können die Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, zugelassen werden. Das bedeutet, es ist im Rahmen der Vorschrift erlaubt, die gesamte Errichtung einer Anlage vor der Genehmigung vorzeitig zuzulassen. Die Genehmigungsbehörde darf sogar erlauben, dass einzelne Anlagenteile oder die gesamte Anlage auf ihre Betriebstüchtigkeit geprüft wird. Zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit gehören zum Beispiel das Befüllen von Behältern mit Flüssigkeiten, um ihre Dichtigkeit zu prüfen. Verbrennungsanlagen können angefahren werden, um zu prüfen, ob die Hitzebeständigkeit von Materialien korrekt ist oder Abgasreinigungsanlagen einwandfrei funktionieren.
Was passiert, wenn keine Genehmigung erteilt wird?
Kommt es nicht zur Genehmigung des Vorhabens, widerruft die Genehmigungsbehörde die Zulassung auf vorzeitigen Beginn und ordnet an, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Es ist uns wichtig, Sie umfassend über unsere Pläne für das Projekt für die Energiezukunft in Stapelfeld zu informieren.
Auf dieser Seite finden Sie dazu zusätzliches Infomaterial über unser Unternehmen, den Standort Stapelfeld und die wegweisende Klärschlammverwertung von EEW Energy from Waste.
Download Imagebroschüre
Download Daten und Fakten-Broschüre
Download Klärschlammbroschüre
Download Standortbroschüre Stapelfeld
Hier kommen Sie zur Microsite wegweisende-klaerschlammverwertung.de
Das Landesamt für Lanwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wird die zum Genehmigungsantrag der EEW Energy from Waste Stapelfeld GmbH eingegangenen Einwendungen wie geplant am 10. Dezember 2019 ab 10 Uhr erörtern. Weitere Informationen finden sich hier auf den Seiten des LLUR.
Am Dienstag, den 27. August, kommt das EEW-Infomobil nach Ahrensburg.
In der Zeit von 14 bis 18 Uhr gibt EEW Auskunft über den Ersatzneubau des Müllheizkraftwerkes und die Errichtung einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage.
Interessierte finden das Infomobil Große Straße Ecke Klaus-Groth-Straße auf der Grandfläche vor der Accent Apotheke (Große Str. 40-42, 22926 Ahrensburg).
Am 6. Juni hat EEW in Rahlstedt über den Ersatzneubau der MVA sowie die Errichtung einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) berichtet.
Download: Vortragsfolien Informationsveranstaltung 06.06.2019
Unter dem Motto „Energie.Zukunft.Stapelfeld“ bieten Belegschaft und Geschäftsführung von EEW Energy from Waste Stapelfeld interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Stapelfeld und Umgebung eine Führung durch die thermische Abfallverwertungsanlage „MVA Stapelfeld“ an.
Erleben Sie Ihren Abfall bei der Arbeit und wie daraus Strom und Fernwärme wird.
Wann? | Dienstag, 7. Mai 2019, 16 Uhr |
Wo? | EEW Energy from Waste Stapelfeld GmbH |
Die Führungen sind auf zwei Stunden angelegt, Anmeldungen erbitten wir bis einschließlich Dienstag, den 7. Mai 12 Uhr
unter 0 40 67576-0 sowie außerhalb der Geschäftszeiten unter stapelfeld@eew-energyfromwaste.com.
Die Teilnehmerzahl ist aus Sicherheitsgründen pro Führung auf 20 Personen begrenzt. Interessierten, denen wir am 7. Mai keinen Blick hinter die Kulissen ermöglichen können, bieten wir ersatzweise ergänzende Führungen an.
Am 15. März hat EEW in der Gemeinde Stapelfeld erneut über den Ersatzneubau der MVA sowie die Errichtung einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) berichtet. Zur zweiten Informationsveranstaltung waren rund 80 Personen – viele davon nicht zum ersten Mal dabei – erschienen, um Details über den Projektfortschritt der zurückliegenden Monate zu erfahren.
Download Vortragsfolien Informationsveranstaltung 15.03.2019